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OLG Brandenburg (3 U 99/96) | Datum: 18.09.1996
Von der Darstellung des Tatbestands wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen. Die Berufung und die unselbständige (§ 521 Abs. 1 ZPO ) Anschlussberufung sind zulässig, insbesondere ist die Berufung form- und fristgerecht [...]