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LG Karlsruhe (9 S 336/89) | Datum: 09.02.1990
»... Nach einhelliger Ansicht ist die Begrenzung der Mieterhöhungsmöglichkeit auf 30 % während des Zeitraums von drei Jahren nicht etwa dahingehend auszulegen, daß eine Mieterhöhung pro Jahr nur um 10 % möglich sei [...]