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LG Köln (10 S 144/90) | Datum: 11.07.1990
a. »Der Zwangsverwalter übernimmt das Mietverhältnis grundsätzlich in der Rechtslage, in welcher sich dieses im Zeitpunkt der Beschlagnahme befindet; ähnlich dem Konkursverwalter (vgl. §§ 21 , 6 KO ) muß auch der [...]