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LG Hannover (16 S 270/92) | Datum: 29.04.1993
»Ein Kündigungsgrund liegt gem. § 553 BGB vor, wenn der Mieter ohne Erlaubnis des Vermieters ständig dritten Personen in der Wohnung Unterkunft gewährt. Dies hat zur Überzeugung der Kammer die zweitinstanzliche [...]