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KG (24 W 7648/96) | Datum: 28.01.1998
Auf der Eigentümerversammlung vom 24.6.1986 beschlossen die damaligen Wohnungseigentümer zur Sicherung der Liquidität eine Sonderumlage in Höhe von 207.957,62 DM. Der AntrSt. hat vorgetragen, er habe auf Anforderung [...]