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KG (20 U 233/01) | Datum: 23.05.2002
'Grundsätzlich ist es nach dem Gesetz (§ 536 BGB a.F. bzw. § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB n.F.) Sache des Vermieters, den Erhaltungsaufwand zu tragen. Die gesetzl. Regelung lässt sich zwar bei Geschäftsraummiete hinsichtlich [...]