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KG (8 W REMiet 194/84) | Datum: 22.02.1984
'... Der Zweck des Begründungszwanges gemäß § 2 Abs. 2 MHG [MiethoheregelungsG = Art. 3 des 2. WKSchG] besteht darin, den Mieter über die Mietpreislage zu informieren und ihm Anhaltspunkte für ein sachliches Gespräch [...]