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OLG Stuttgart (8 REMiet 2/88) | Datum: 17.02.1989
I. Die Klägerin verlangt von den Beklagten, ihren früheren Mietern, unter anderem die Kosten für Schönheitsreparaturen aufgrund der im Mietvertrag enthaltenen Quotenklausel teils zu 80 %, teils zu 100 % des von ihr [...]