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FG Berlin-Brandenburg (15 K 4320/10) | Datum: 26.02.2015
Abweichend von dem Bescheid vom 26.08.2010 und der dazu ergangenen Einspruchsentscheidung vom 02.12.2010 wird die Grunderwerbsteuer auf 3.784 EUR festgesetzt. Die Revision zum Bundesfinanzhof wird zugelassen. Die [...]