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Ist es zweifelhaft, ob in der Nachmietergestellung durch den Mieter der Abschluß eines Mietaufhebungsvertrags zu sehen ist, ist erst der Vollzug des Mietvertrags mit dem Ersatzmieter als schlüssige Zustimmung des Vermieters anzusehen, seinen bisherigen Mieter aus dem Mietverhältnis zu entlassen.
DRsp I(133)614a NJW-RR 1997, 1441 WuM 1997, 370 ZMR 1997, 471 [...]