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Lehnt das Familiengericht einen auf der Grundlage einer durch einstweilige Anordnung ausgesprochenen Zuweisung der Ehewohnung an den anderen Ehegatten gestellten Antrag auf Einräumung einer weiteren Räumungsfrist ab, so ist dieser Beschluß unanfechtbar. § 620c ZPO greift nicht ein, da diese Vorschrift weder vom Wortlaut noch vom Sinn und Zweck her anwendbar ist.
DRsp IV(428)286i EzFamR aktuell 1993, 208 FamRZ 1993, 1338 [...]
Eine vorläufige Zuweisung der Ehewohnung für die Dauer des Getrenntlebens ist bereits dann zulässig, wenn ein Getrenntleben in der Wohnung nicht mehr zuträglich und zumutbar ist. Dem Wohl der Kinder kommt bei dieser Entscheidung erhebliches Gewicht zu. Die Prüfung der Erfolgsaussicht nach § 114 ZPO darf nicht dazu führen, die Rechtsverfolgung in das summarische Verfahren der Prozeßkostenhilfe vorzuverlagern (BVerfG FamRZ 1993, 664). Ob im Ergebnis eine Zuweisung der Ehewohnung oder eine gerichtliche Aufteilung der Ehewohnung in Betracht kommt, ist erst in der Hauptsache zu klären.
EzFamR aktuell 1997, 297 FuR 1997, 279 OLGR-München 1998, 131 [...]