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LG Frankfurt/Main (2/11 S 142/93) | Datum: 10.08.1993
'Die Bekl. sind gemäß § 556 Abs. 1 BGB zur Räumung der von ihnen innegehaltenen Räume verpflichtet. Das zwischen den Parteien bestehende Mietverhältnis ist gemäß § 554 a BGB durch die fristlose Kündigung v. 27.2.1993 [...]