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AG Osnabrück (14 C 33/87) | Datum: 11.05.1987
»... Maßstab für das Vorliegen eines Mangels ist.. der Zustand der Sache, der erforderlich ist, um dem Mieter uneingeschränkt den ihm zustehenden, vertragsgemäßen Gebrauch zu ermöglichen. Dabei wird dieser sogen. [...]