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AG Hamburg (49 C 667/86) | Datum: 17.12.1987
Die der Trinkwasserversorgung dienenden Leitungswasserrohre im Hause, in dem der Bekl. wohnt, bestanden aus Blei. Dies führte zu einem den in der Trinkwasserverordnung festgelegten Grenzwert von 40 Mikrogramm/l um ein [...]