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OLG Braunschweig (1 UH 1/85) | Datum: 29.03.1985
Die Parteien schlossen einen Mietvertrag ab, in dem es u. a. heißt: Der Mietzins gemäß § 4 Ziffer 1 gilt für die ersten zwölf Monate seit Vertragsbeginn. Er erhöht sich nach jeweils frühestens zwölf Monaten um folgende [...]