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Dem Mieter, der eine rechtskräftig abgewiesene Räumungs- und Herausgabeklage des Vermieters nach einer unwirksamen Eigenbedarfskündigung zum Anlaß nimmt, seinerseits das Mietverhältnis fristlos zu kündigen, steht ein Schadensersatzanspruch nicht zu, wenn die Kosten des Auszugs nicht durch ein weiteres pflichtwidriges Verhalten des Vermieters ausgelöst wurden.
DRsp I(133)631c DWW 1997, 388 WuM 1997, 647 ZMR 1997, 652 [...]