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BGH (VIII ZR 142/84) | Datum: 12.06.1985
»...Der Feststellungsantrag ist zulässig. [Er] umfaßt zwei sich überlagernde Tatbestände. Die Kl. hält sich für berechtigt, den Mietzins in den im Antrag genannten Zeiträumen [um bestimmte Prozentsätze] zu kürzen. In [...]