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»Der Betrieb einer Anlage (hier: Autolackiererei), für den eine baurechtliche Genehmigung erteilt worden ist, wird vom Bestandsschutz nicht mehr gedeckt, wenn er einen Umfang erreicht, der eine immissionsschutzrechtliche Genehmigungsbedürftigkeit begründet. Ist die baurechtlich genehmigte Nutzung eines Gebäudes (hier: für eine Autolackiererei) für mehr als ein Jahr nicht ausgeübt worden, so ist auch die vor Ablauf des zweiten Jahres wiederaufgenommene Nutzung nicht mehr vom Bestandsschutz gedeckt, wenn Umstände vorlagen, aus denen nach der Verkehrsauffassung geschlossen werden konnte, mit der Wiederaufnahme der ursprünglichen Nutzung sei nicht mehr zu rechnen. Nach § 15 Abs. 1 Satz 2 letzter Halbsatz BauNVO 1990 ist eine im Baugebiet 'an sich' zulässige Nutzung im Einzelfall auch dann unzulässig, wenn sie sich unzumutbaren Belästigungen oder Störungen einer im Baugebiet 'an sich' unzulässigen, jedoch bestandskräftig genehmigten Nutzung aussetzen würde. Bei der Beurteilung, ob Immissionen, denen sich ein Vorhaben aussetzen wird, im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO unzumutbare Belästigungen oder Störungen sind, ist nicht auf die - abstrakte - Schutzwürdigkeit abzustellen, die dem jeweiligen Baugebiet gemäß der den Baugebietsvorschriften der Baunutzungsverordnung zugrunde liegenden typisierenden Betrachtungsweise zukommt. Eine Baugenehmigung für ein Wohngebäude in einem allgemeinen Wohngebiet ist aufgrund des § 15 Abs. 1 Satz 2 letzter Halbsatz BauNVO zu versagen, wenn die auf das Wohnbaugrundstück einwirkenden Immissionen nicht soweit vermieden oder gemindert werden können, daß ungesunde Wohnverhältnisse nicht entstehen können. Dabei ist davon auszugehen, daß der Betreiber der emittierenden Anlage die ihm nach § 22 Abs. 1 Satz 1 BImSchG obliegenden Grundpflichten uneingeschränkt erfüllt.«

BVerwG (4 C 20.94) | Datum: 18.05.1995

I. Die Klägerin ist in einem überwiegend mit Wohnhäusern bebauten Bereich Eigentümerin eines unbebauten Grundstücks. Auf dem westlich angrenzenden Grundstück ist ein Gebäude vorhanden, das ursprünglich als Lagerhaus [...]

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