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OVG Berlin-Brandenburg (5 N 57.04) | Datum: 21.12.2007
Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg. Die gerichtliche Überprüfung ist wegen des fristgebundenen Darlegungserfordernisses (§ 124 a Abs. 4 Sätze 1 und 4 VwGO ) auf die von dem Rechtsmittelführer [...]