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Ein Wohnungseigentümer kann gegen den Anspruch der übrigen Wohnungseigentümer auf anteilsmäßige Kostentragung gemäß § 16 Abs. 2 WEG nur aufrechnen, wenn die Gegenforderung anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist oder auf Notgeschäftsführung beruht; das gilt auch dann, wenn die Aufrechnung durch einen bereits ausgeschiedenen Wohnungseigentümer erfolgt.
MDR 1993, 144 NJW 1993, 148 NJW-RR 1993, 148 WuM 1992, 640 [...]