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LG Stade (9 T 1/90) | Datum: 05.02.1990
a. »Die Rechtsverteidigung der Bekl. [Wohnraummieterin, der wegen Zahlungsverzugs fristlos gekündigt wurde] war weder zum Zeitpunkt der Antragstellung noch danach hinreichend erfolgversprechend i. S. von § 114 ZPO . [...]