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LG Leipzig (12 T 7836/95) | Datum: 14.12.1995
Die Beschwerde der Beklagten ist gemäß § 25 III GKG zulässig, sie hat auch in der Sache Erfolg. Zu Unrecht hat das Amtsgericht über die Grundmiete in Höhe von DM 375,47 monatlich hinaus bei der Streitwertfestsetzung [...]