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»Vermietet der Vermieter gewerbliche Räume zum Zweck eines Imbißbetriebes und gestattet er später einem weiteren Mieter in demselben Haus den Betrieb eines Imbisses, in dem Pizza- und Nudelgerichte sowie Salate angeboten werden, ist der vertragsimmanente Konkurrenzschutz nicht deshalb zu verneinen, weil der bereits früher betriebene Imbiß diese Gerichte nicht im Angebot hatte.«
NJW-RR 1997, 459 NJWE-MietR 1997, 106 OLGReport-Hamm 1997, 1 [...]