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»1. Bei den Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes handelt es sich um wertneutrale Vorschriften im Sinne des UWG. 2. Ein Gewerbetreibender handelt unlauter, wenn er durch die Anbringung von Werbehinweisen unter Verstoß gegen §§ 13, 15 WEG in Verbindung mit der Gemeinschaftsordnung einen im selben Anwesen tätigen Konkurrenten behindert.«
NJW-RR 1997, 462 NJWE-MietR 1997, 111 OLGReport-München 1996, 233 [...]
Ist in einem VOB-Vertrag in den AGB eine Gewährleistungsfrist von 5 Jahren vereinbart und für den Fall der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen die subsidiäre Geltung anderer AGB nicht ausgemacht, so scheidet bei Verstoß der Gewährleistungsregelung gegen § 9 AGBG ein Rückgriff auf die 2-Jahres-Frist in § 13 Nr. 4 VOB/B aus. Es gilt vielmehr die gesetzliche Gewährleistungsfrist des § 638 Abs. 1 BGB.
BauR 1988, 596 NJW-RR 1988, 786 Schäfer/Finnern/Hochstein, § 13 Nr. 4 VOB/B Nr. 15 [...]