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OLG Hamburg (6 W 49/92) | Datum: 19.08.1992
Die sofortige Beschwerde der Gläubiger gegen den Beschluß des Landgerichts vom 17. Juni 1992 ist zulässig (§§ 793 , 568 ZPO ) und begründet. Die Gläubiger sind als Vertreter der Vermieter befugt, aus dem gegen den [...]