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OLG Hamburg (7 W 49/13) | Datum: 10.06.2013
Die sofortige Beschwerde der Gläubigerin gegen den Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 2. Mai 2013, Az. 324 O 173/12, wird zurückgewiesen. Die Gläubigerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. Der Wert [...]