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OLG Hamburg (4 U 89/91) | Datum: 11.09.1991
Die zulässige Berufung des Klägers ist sachlich nicht gerechtfertigt, denn ihm steht eine Mieterhöhung nicht zu. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Mietvertrag vom 10. Juli 1972 (Anl. K 1) vorformuliert oder [...]