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1. Die Einrichtung einer sogen. Großpflegestelle in der Mietwohnung, in der werktags fünf Kinder von der Mieterin betreut werden, überschreitet die Grenzen des mietvertraglich vereinbarten Wohnzwecks; der Vermieter kann die Unterlassung des Betriebs einer Kinderpflegestelle mit fünf Kindern verlangen, ein Anspruch auf vollständige Aufgabe der Betreuungstätigkeit besteht nicht. 2. Für das Bestehen des Unterlassungsanspruchs kommt es nicht darauf an, ob die als vertragswidrig zu qualifizierende Tätigkeit im öffentlichen Interesse als wünschenswert anzusehen ist oder ob sich andere Mieter im Hause durch die Tätigkeit der Mieterin gestört fühlen.
GE 1993, 43 MDR 1993, 236 NJW-RR 1993, 907 WuM 1993, 39 [...]
Hat der Vermieter nach erfolgter Modernisierung den Mietzins gem. § 3 MHG erhöht, so ist er deshalb nicht gehindert, nachfolgend eine weitere Erhöhung gem. § 2 MHG bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete unter Zugrundelegung des modernisierten Standards der Wohnung vorzunehmen.
DRsp I(133)683c MDR 1997, 477 MDR 1999, 477 NZM 1999, 457 WuM 1999, 465 [...]
Die Absicht eines Staates, ein in seinem Eigentum stehendes und vermietetes Gebäude künftig als Botschaftsgebäude zu nutzen, kann unter dem Gesichtspunkt des Betriebsbedarfs ein berechtigtes Interesse im Sinne von § 564 b Abs. 1 BGB an der Beendigung des (Wohnraum-)Mietverhältnisses begründen.
DRsp I(133)677c MDR 1999, 540 NJW-RR 1999, 954 NZM 1999, 800 ZMR 1999, 333 [...]