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LG Berlin (64 S 249/96) | Datum: 06.08.1996
'Der Kl. [Mieterin] steht gegen den Bekl. [Vermieter] kein Anspruch auf Erteilung der begehrten zeitlich unbefristeten Erlaubnis zur (entgeltlichen) Gebrauchsüberlassung eines Teils der streitgegenständlichen Wohnung [...]