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LG Berlin (67 S 47/93) | Datum: 30.09.1993
'Der Anspruch der Bekl. [auf Auskunft darüber, über welchen Grundbesitz die Kl. (Vermieterin) verfügt und verfügt hat, auf dem Wohnbedarf gedeckt werden kann,] ergibt sich dem Grunde nach aus § 242 BGB , da sie ohne [...]