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AG Neuss (36 C 524/88) | Datum: 23.12.1988
»...Dem Kl. [Verwalter einer Wohnungseigentumsanlage] fehlt die von Amts wegen zu prüfende Prozeßführungsbefugnis, d. h. er ist nicht berechtigt, den Prozeß als (richtige) Partei im eigenen Namen zu führen. Der Kl. [...]