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OLG Düsseldorf (10 U 214/97) | Datum: 07.01.1999
b) Der zumindest auch mit dem Beklagten zustandegekommene Mietvertrag ist durch die fristlose Kündigung des Beklagten vom 18. Oktober 1996 nicht beendet worden. Denn er war zur Kündigung nicht berechtigt. Die Klägerin [...]