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BGH (V ZB 11/10) | Datum: 07.04.2011
Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens trägt die Schuldnerin. Hinsichtlich der übrigen Kosten bleibt es bei den Entscheidungen der Vorinstanzen. Der Gegenstandswert des Rechtsbeschwerdeverfahrens beträgt 20.000 €. [...]