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OLG Stuttgart (10 U 77/10) | Datum: 16.11.2010
1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Ulm vom 21.05.2010, Az. 3 O 203/07, abgeändert und die Klage in Höhe von 1.634,99 € als derzeit unbegründet und im brigen als (endgültig) unbegründet [...]