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BVerfG (1 BvR 761/06) | Datum: 09.05.2006
Die Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung anzunehmen, weil sie mangels der gemäß § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG erforderlichen Erschöpfung des Rechtswegs unzulässig ist. Die Beschwerdeführer haben nämlich keine [...]