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OLG Zweibrücken (3 W 226/04) | Datum: 22.03.2005
Die sofortige weitere Beschwerde ist verfahrensrechtlich nicht zu beanstanden und somit zulässig (§§ 43 Abs. 1 Nr. 1 , 45 Abs. 1 WEG , §§ 27 Abs. 1 , 29 Abs. 1 und Abs. 4 , 22 Abs. 1 FGG ). In der Sache hat das [...]