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BayObLG (2Z BR 126/96) | Datum: 10.01.1997
I. Die Antragsgegnerin und die weiteren Beteiligten sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage. Die Antragstellerin, eine GmbH, die schon vorher Verwalterin war, wurde durch Eigentümerbeschluß vom 23.9.1994 erneut [...]