Bitte aktivieren Sie JavaScript und laden Sie dann die Seite erneut!
BayObLG (2Z BR 66/95) | Datum: 12.10.1995
Die Antragsteller und die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage. Baumängel am Gemeinschaftseigentum führten zu Wasserschäden in der Wohnung der Antragsgegner und auf den Terrassen, die zu dieser [...]