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OLG Düsseldorf (11 U 81/91) | Datum: 13.05.1992
»Zwar ist nach § 926 Abs. 1 Satz 2 BGB im Zweifel (mithin auch ohne eine ausdrückliche Absprache) anzunehmen, daß sich die Veräußerung eines Grundstücks auch auf das zur Zeit des Erwerbs vorhandene Zubehör erstrecken [...]