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BGH (V ZB 21/92) | Datum: 17.09.1992
I. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentumer, der auch die Antragsteller angehören, beschloß am 20. März 1991, im Wirtschaftsplan für das Jahr 1991 die Instandsetzungsrücklage für das Haus D. Straße von jährlich 4.780 DM [...]