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KG (24 W 210/02) | Datum: 07.01.2004
I. Die Beteiligten bilden die Eigentümergemeinschaft der im Rubrum genannten Wohnanlage. Sie streiten vorliegend um einen Schadensersatzanspruch in Höhe von 37.280,00 DM (= 19.060,96 Euro). Das Wohnungseigentum wurde [...]