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BGH (V ZB 22/04) | Datum: 07.10.2004
I. Die Beteiligten sind die Wohnungseigentümer einer ursprünglich aus vier, nunmehr aus sechs Einheiten bestehenden Wohnungseigentumsanlage in Berlin. Der Antragsgegner zu 1 war alleiniger Eigentümer des Grundstücks. [...]