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LG Berlin (61 S 120/86) | Datum: 16.10.1986
Die Kl. hatte der Bekl. lt. Mietvertrag eine 113,66 qm große Wohnung zu einem Kaltmietzins von 1818,56 DM vermietet. »... Die.. vereinbarte Miete.. ist nicht deshalb gemindert, weil die Wohnung nicht 113,66 qm sondern [...]