Bitte aktivieren Sie JavaScript und laden Sie dann die Seite erneut!
OLG Stuttgart (8 W 248/88) | Datum: 24.01.1989
»§ 322 Abs. 2 ZPO gilt für eine im Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit zur Aufrechnung gestellte Forderung entsprechend. Über das Bestehen einer solchen Forderung darf nur aufgrund einer zulässigen [...]