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OLG Stuttgart (8 RE-Miet 2/91) | Datum: 28.08.1991
c. »Nach h.A. kann der Zahlungsverzug des Mieters Kündigungsgrund nach § 554 , § 554 a und § 564 b Abs. 2 Nr. 1 BGB sein. Umstritten ist die Frage, ob die nachträgliche Zahlung der Rückstände nach Zugang der Kündigung [...]