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OLG Köln (16 Wx 134/95) | Datum: 26.09.1995
'Der Grundsatz des § 13 WEG , wonach jeder Wohnungseigentümer mit den in seinem Sondereigentum stehenden Gebäudeteilen nach Belieben verfahren darf, wird mit Rücksicht auf das notwendige Zusammenleben in einer [...]