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»Enthält ein gewerblicher Mietvertrag keine Abrede über die Berechtigung des Mieters zur Untervermietung, so macht sich der Vermieter regelmäßig nicht wegen positiver Vertragsverletzung schadensersatzpflichtig, wenn er - selbst grundlos einen vom Mieter präsentierten Untermieter ablehnt. Dies löst allenfalls die Berechtigung des Mieters zur Kündigung des Mietverhältnisses unter Einhaltung der gesetzlichen Frist aus.«
OLGReport-Düsseldorf 1994, 32 OLGZ 1994, 290 WuM 1993, 399 [...]