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LG Augsburg (4 T 73/66) | Datum: 04.05.1966
Gegenstand der Klage war eine Forderung wegen Zählung von Mietrückständen anlässlich verschiedener Mieterhöhungen und Räum der Wohnung. In der Klage ist davon ausgegangen worden, dass die Monatsmiete zuletzt 313,30 DM [...]