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AG Zeitz (4 C 297/97) | Datum: 16.09.1997
Mit Mietvertrag vom 01.04.1958 mieteten die Beklagten die in Zeitz gelegene Wohnung. Die Parteien vereinbarten in § 9 des Mietvertrages, dass Um- und Einbauten nur mit schriftlicher Erlaubnis des Vermieters vorgenommen [...]