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AG Mainz (8 C 98/96) | Datum: 06.05.1996
Die Klage ist unbegründet. Der Klägerin steht der geltend gemachte Mietzinsanspruch in Höhe von insgesamt 22 DM nicht zu, da der Beklagte in den Monaten Februar und März zu Recht um je 11 DM monatlich gemindert hat. [...]
AG Mainz (8 C 441/86) | Datum: 10.09.1986
(a-b) »Zwar ist das AG gem. § 29 a ZPO für die Klagen auf Räumung von Wohnraum unabhängig vom Streitwert ausschließlich zuständig. Dies gilt nicht nur für den vertraglichen Anspruch auf Räumung von Wohnraum aus [...]
AG Mainz (81 C 230/01) | Datum: 13.11.2002
WuM 2003, 87 [...]